BAU BEACH

In Castiglione della Pescaia ist Hunden und anderen Haustieren der Zugang an als BAU BEACH gekennzeichneten freien Stränden gestattet. Diese sind:
Bau Beach Selene – in der Nähe des Parkplatzes Selene, mit Zugang am Km 26 entlang der SP158 auf der Seite des Fahrradweges;

Bau Beach Rocchette – im Ortsteil Rocchette, in der Nähe des Parkplatzes Serignano, mit Zugang zum Strand über einen Weg entlang des gleichnamigen Kanals; am Strand angekommen circa 400 m in Richtung Osten (Richtung Castiglione della Pescaia) weitergehen;
Bau Beach Piastrone – in Punta Ala, Ortsteil “Il Piastrone”.


An diesen Stränden sind sowohl der Zugang als auch die Nutzung frei; sie sind während der Badesaison täglich von 8.30 bis 19.30 zugänglich.


In den Bau Beach von Castiglione della Pescaia können sich die Hunde unter Aufsicht und Verantwortung der Besitzer frei bewegen, rennen und spielen, ohne Leine und Maulkorb, sowie im Meer baden, sofern sie keine Schäden an Sachen oder Personen verursachen.


Der Zugang ist Hunden erlaubt, die regolär gegen die gängigen Infektionskrankheiten geimpft und mit Tätowierung / Microchip versehen sind.


Folgende Regeln sind in den Bau Beach von Castiglione della Pescaia zu beachten:
Am Strand ist ein angemessener Abstand von anderen Personen zu halten, um aggressives Verhalten gegenüber anderen gleichzeitig am Strand präsenten Hunden zu vermeiden; außerdem ist zu gewährleisten, dass benachbarte Personen nicht durch den Hund gestört werden;
Exkremente sind sofort zu entfernen und in geschlossenen Plastiksäckchen in den aufgestellten Abfallbehältern zu entsorgen;
der Impfausweis ist mitzuführen;


die Tiere dürfen nicht außerhalb des reglementierten Bereiches geführt werden;


die Strände sind nicht mit Schattenspendern, Wasser und Rettungspersonal ausgestattet; diese liegen in der Verantwortung der Begleitpersonen;
bei Verlassen des Strandes sind alle benutzten Gegenstände zu entfernen; besondere Sorgfalt gilt eventuellen Abfällen, die in den aufgestellten Abfallbehältern zu entsorgen sind;


der Zugang ist nicht gestattet im Falle von Tieren mit Krankheiten, die auf andere Hunde oder Menschen übertragbar sind, wenig sozialisierten oder besonders aggressiven Tieren sowie Hunden, die die Gesundheit und das entspannte Zusammensein beeinträchtigen können; außerdem ist der Zugang läufigen Hündinnen untersagt;